Schul- und Hausordnung

  1. Das Schulgebäude darf 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden (7.30 Uhr).
    In den Garderoben führt die Schulwartin die Aufsicht.
    Vor dem Nachmittagsunterricht darf die Schule 5 Minuten vorher betreten werden.
  2. Der/die Schüler/in soll regelmäßig
    • am Unterricht der vorgeschriebenen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen teilnehmen.
    • am zugewiesenen Förderunterricht teilnehmen.
    • an unverbindlichen Übungen teilnehmen.
    • an Schulveranstaltungen teilnehmen
    • an schulbezogenen Veranstaltungen teilnehmen.
  3. Die Straßenkleidung ist auf die dafür vorgesehenen Haken zu hängen.
    Die Straßenschuhe sind in der Garderobe ordentlich abzustellen. Der Aufenthalt im Schulhaus ist nur mit
    Hausschuhen gestattet. Die Hausschuhe sind im Stoffbeutel aufzubewahren.
    Für verloren gegangene Gegenstände kann die Schule keine Haftung übernehmen.
  4. Der/die Schüler/in hat am Unterricht, an den Schulveranstaltungen und den schulbezogenen
    Veranstaltungen in einer dem Anlass entsprechenden Kleidung (z.B. Regenjacke, wanderfeste Schuhe,…)
    teilzunehmen. Schmuck und andere verletzungsgefährdende Gegenstände sind während des Turnunterrichts
    abzulegen, siehe Rechtsgrundlage zur Sicherheit im Schulsport. Weder der/die Lehrer/in noch die Schule
    übernimmt dafür die Haftung.
  5. Wenn ein/e Schüler/in zu spät kommt, haben die Erziehungsberechtigten dem/der Lehrer/in den Grund
    schriftlich bekannt zu geben. Bei Krankheit müssen die Eltern innerhalb von längstens drei Tagen den/die
    Lehrer/in oder die Schule mündlich oder schriftlich verständigen. Es steht der Schulleitung zu, eine ärztliche
    Bestätigung zu verlangen.
  6. Das Laufen auf den Gängen ist untersagt, die Lautstärke soll der Situation angepasst sein (Pause/Unterricht).
  7. Verluste und Funde im Schulhaus sind sofort dem/der Lehrer/in, der Schulleiterin oder der Schulwartin zu
    melden. Fundgegenstände werden in der Fundkiste gesammelt.
  8. Die Unterrichtsmaterialien, Lehrmittel und Bücher sind sehr sorgsam zu handhaben. Bei mutwilliger
    Beschädigung aller Art wird Schadensgutmachung eingefordert.
  9. Gegenstände, die die Sicherheit der Schüler/innen gefährden oder den Unterricht stören, dürfen von den
    Schüler/innen nicht in die Schule mitgebracht werden.
    Widrigenfalls ist der/die Lehrer/in berechtigt, diese Gegenstände in Verwahrung zu nehmen und dem/der
    Schüler/in oder den Erziehungsberechtigten nach Unterrichtsende zu übergeben.
  10. Der Gebrauch von Handys, Smartwatches etc. in der Schule ist untersagt, ausgenommen ist die Benützung
    durch die Schulleitung bzw. die stellvertretende Schulleitung bzw. durch Lehrer/innen in Notfällen.

Wir ersuchen höflichst, das Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände zu beachten!

Verhaltensvereinbarungen